AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1.
Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle
von
uns
angenommenen
Aufträge
werden
ausschließlich
auf
Basis
dieser
Verkaufs-
und
Lieferbedingungen
ausgeführt.
Durch
Auftragserteilung
bzw.
Annahme
der
Lieferung
erkennt
der
Besteller
diese
Bedingungen
ausdrücklich
an.
Andere
Bedingungen
(z.B.
Einkaufsbedingungen
des
Bestellers)
gelten
auch
dann nicht, wenn diesen von uns nicht widersprochen wird. Abweichungen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.
2.
Angebot und Vertragsabschluss
2.1.
Unsere
Angebote
sind
gültig
bis
6
Monate
nach
Ausstellungsdatum,
sofern
nicht
anders
angegeben
oder
vereinbart.
Bestellungen
unserer
Kunden
werden
erst
durch
unsere
schriftliche
Auftragsbestätigung,
die
bei
Lieferung
ab
Lager
auch
zugleich
mit
der
Rechnungslegung
erfolgen
kann,
oder
durch
unsere
Lieferung
angenommen.
Unsere
Auftragsbestätigung
ist
allein
für
den
Vertragsinhalt
maßgebend,
wenn
uns
nicht
unverzüglich
ein
schriftlicher
Widerspruch zugeht.
2.2.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Preise und Zahlung
3.1.
Unsere
Preise
verstehen
sich
in
EURO
(€)
und
exklusive
gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
Die
Lieferung
erfolgt
netto
ab
Betriebsstätte
Wieselburg
(A-3250)
bzw.
abweichend
ab
Lieferanten.
Der
Versand
erfolgt
nach
unserer
Wahl
per
Paketdienst,
Post,
Bahn,
Spedition
oder
nach
spezieller
Kundenvorschrift.
Die
Kosten
für
Verpackung
und
Transport
werden
an
die
Empfänger
weiterverrechnet.
Kosten
für
Eilversand,
Versicherung
und
sonstige
auf
Kundenveranlassung
durchgeführte Aktion werden nach Aufwand berechnet und ebenfalls weiterverrechnet.
3.2.
Es
gilt
ein
Mindest-Auftragswert
von
50,--
EURO
(Stand:
17/07/2023).
Für
besondere
Artikel
gilt
unter
Umständen
ein
anderer
Mindestbetrag,
dieser
ist
dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
3.3.
Als
Zahlungsbedienung
gelten
die
im
Angebot
angeführten
Konditionen.
Zahlungen
werden
von
uns
immer
auf
die
jeweils
älteste
Schuld
angerechnet.
Ein
Skonto
wird
nicht
gewährt,
soweit
ältere,
fällige
Rechnungen
noch
unbeglichen
sind.
Bei
Großprojekten
können
besondere,
auf
die
jeweiligen
Projekte
bezogene
Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart werden.
3.4.
Bei
Zahlungsverzug,
welcher
mit
Überschreitung
des
vereinbarten
Zahlungszieles
beginnt,
berechnen
wir
angemessene
Zinsen,
mindestens
in
Höhe
von
3% über dem Nationalbank-Diskontsatz.
3.5.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft.
4.
Lieferung und Gefahrenübergang
4.1.
Die
Ware
reist
auf
Gefahr
des
Bestellers
ab
Betriebsstätte
Wieselburg
(A-3250)
bzw.
ab
Lieferwerk
bei
Direktlieferung,
unabhängig
von
der
Art
der
Versendung
und
der
eventuellen
Übernahme
der
Versandkosten,
sofern
nicht
anders
schriftlich
vereinbart.
Verzögert
sich
der
Versand
oder
die
Abholung
durch
den Besteller infolge von Umständen, die dieser zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- bzw. Lieferbereitschaft auf den Besteller über.
4.2.
Unsere
Lieferzeitangaben
sind
immer
annähernde
Angaben
und
unverbindlich.
Die
Lieferfrist
beginnt
erst
mit
der
vollständigen
technischen
Klärung
und
mit
Erhalt
der
vom
Besteller
beizustellenden
Unterlagen,
Genehmigungen,
Freigaben
sowie
nach
Einlangen
einer
evtl.
vereinbarten
Anzahlung.
Die
Lieferfrist
ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus Wieselburg verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
4.3.
Falls
wir
in
Verzug
geraten,
kann
der
Käufer
–
nach
Ablauf
einer
für
uns
angemessenen,
gemeinsam
vereinbarten
Nachfrist
–
dann
vom
Vertrag
zurücktreten,
wenn
die
Ware
von
uns
bis
zum
Ablauf
der
Nachfrist
nicht
als
versandbereit
gemeldet
wird.
Schadenersatzansprüche
jeglicher
Art
sind
ausgeschlossen.
4.4.
Rücktritt
ist
nicht
möglich
bei
Leistungsstörungen
aufgrund
höherer
Gewalt,
wie
auch
Leistungsverzögerungen,
die
außerhalb
unserer
Beeinflussbarkeit
liegen,
wie
z.B.
Streiks
und
Aussperrungen,
behinderte
Zufuhr
der
Roh-
und
Fertigungsstoffe,
behördliche
Maßnahmen
etc.
Betriebsstörungen
bei
uns
oder
unseren
Unterlieferanten
befreien
uns
für
die
Dauer
der
Behinderung
oder
nach
unserer
Wahl
endgültig
für
den
nichterfüllbaren
Teil
von
der
Verpflichtung
zur
Lieferung, ohne dass dem Besteller uns gegenüber Ansprüche zustehen.
4.5.
Bei
Aufträgen,
deren
Erfüllung
aus
mehreren
Teillieferungen
besteht,
ist
Nichterfüllung,
mangelhafte
oder
verspätete
Erfüllung
einer
Lieferung
ohne
Einfluss auf andere Lieferungen des Auftrags. Teillieferungen sind zulässig.
4.6.
Bei
Sonderfertigungen
von
speziellen
Produkten
unseres
Programms,
insbesondere
bei
Dichtungen,
Federn,
etc.,
kann
die
Stückzahl
aus
produktionstechnischen
Gründen
nicht
immer
genau
eingehalten
werden.
Wir
behalten
uns
daher
eine
geringfügige
Mehr-
oder
Minderlieferung
bis
zu
10
%
und eine entsprechend angepasste Berechnung vor.
4.7.
Sonderfertigungen
auf
Kundenwunsch
bedürfen
einer
Fertigungsfreigabe
des
Kunden
und
sind
vom
Umtausch
sowie
vom
Rückgaberecht
ausgeschlossen.
5.
Schutzrechte und Werkzeuge
5.1.
An
Anwendungsvorschlägen,
Entwürfen,
Zeichnungen,
3D-Konstruktionsdateien,
Fotos
und
anderen
dem
Besteller
in
der
Angebots-
und
Auftragsphase
überlassenen
Unterlagen
behalten
wir
uns
das
Eigentums-
und
Urheberrecht
vor.
Diese
dürfen
daher
Dritten
nur
im
Einvernehmen
mit
uns
zugänglich
gemacht
werden und sind auf unser Verlangen zurückzugeben.
5.2.
Soweit
wir
Erzeugnisse
nach
vom
Besteller
übergebenen
Zeichnungen,
Mustern
oder
sonstigen
Unterlagen
geliefert
haben,
übernimmt
dieser
die
Gewähr
dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
5.3.
Werkzeuge
zur
Herstellung
des
Liefergegenstands,
insbesondere
für
Dichtungen
und
andere
Formteile,
die
von
uns
geliefert
werden,
bleiben
in
unserem
Eigentum, auch wenn dem Besteller anteilige Kosten hierfür berechnet wurden.
6.
Eigentumsvorbehalt
6.1..
Alle
gelieferten
Waren
bleiben
bis
zur
Erfüllung
sämtlicher
uns
gegenüber
dem
Besteller
aus
der
Lieferung
oder
einem
Bauvorhaben
zustehenden
Ansprüche
unser
Eigentum.
Der
Besteller
darf
die
Vorbehaltswaren
ausschließlich
im
Rahmen
seines
ordnungsgemäßen
und
üblichen
Geschäftsbetriebes
veräußern, verarbeiten, vermischen oder verbinden.
6.2.
Bei
Weiterveräußerung
tritt
uns
der
Besteller
hiermit
seine
künftige
Forderung
aus
der
Weiterveräußerung
gegen
seinen
Kunden
mit
allen
Nebenrechten
sicherheitshalber
ab,
ohne
dass
es
noch
einer
späteren,
besonderen
Erklärung
bedarf.
Wird
die
Vorbehaltsware
zusammen
mit
anderen
Gegenständen
weiterveräußert,
ohne
dass
für
die
Vorbehaltsware
ein
Einzelpreis
vereinbart
wurde,
so
tritt
der
Besteller
uns
mit
Vorrang
vor
der
übrigen
Forderung
denjenigen
Teil der Gesamtforderung ab, der dem von uns gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wir nehmen die Abtretungserklärungen hiermit an.
6.3.
Eine
Verarbeitung
von
in
unserem
Eigentum
stehenden
Vorbehaltswaren
nimmt
der
Besteller
für
uns
vor,
ohne
dass
uns
daraus
Verpflichtungen
entstehen.
Bei
der
Verarbeitung,
Vermischung
oder
Verbindung
von
Vorbehaltsware
mit
anderen,
nicht
in
unserem
Eigentum
stehenden
Waren
steht
uns
ein
Mit-Eigentumsanteil
an
der
neuen
Sache
im
Verhältnis
des
Rechnungswerts
der
von
uns
gelieferten
Waren
zu
dem
der
anderen
Waren
zu.
Erwirbt
der
Besteller
Alleineigentum
an
der
neuen
Sache
bzw.
veräußert
er
diese,
sind
die
Vertragspartner
darüber
einig,
dass
der
Besteller
uns
im
Verhältnis
des
Rechnungswertes
der von uns gelieferten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
6.4.
Wir
sind
berechtigt,
die
Vorbehaltsware
zurückzuverlangen,
wenn
der
Besteller
mit
der
Erfüllung
der
gegen
ihn
bestehenden
Ansprüche
aus
der
Geschäftsverbindung
in
Verzug
kommt.
Der
Schuldner
trägt
die
Transport-
und
Manipulationskosten.
Das
Verlangen
der
Herausgabe
oder
die
Inbesitznahme
stellen keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
6.5.
Bis
zu
unserem
Widerruf
ist
der
Besteller
zur
Einziehung
abgetretener
Forderungen
berechtigt.
Diese
Berechtigung
erlischt
auch
ohne
unseren
ausdrücklichen
Widerruf,
wenn
der
Besteller
seinen
Verpflichtungen
gegenüber
uns
nicht
nachkommt
oder
über
ihn
ein
Insolvenzverfahren
eröffnet
wird.
Auf
unser
Verlangen
hat
uns
der
Besteller
die
zur
Einziehung
erforderlichen
Angaben
über
die
abgetretenen
Forderungen
zu
geben,
entsprechende
Unterlagen
zu
übermitteln
und
dem
Schuldner
die
Abtretung
anzuzeigen.
Darüber
hinaus
sind
wir
in
jedem
Fall
berechtigt,
dem
Besteller
die
Abtretung
bekanntzugeben
und
die Einziehung selbst vorzunehmen.
6.6.
Der
Besteller
darf
die
Vorbehaltsware
weder
verpfänden
noch
zur
Sicherung
übereignen.
Von
bzw.
vor
einer
Verpfändung,
Beschlagnahme
oder
sonstigen
Verfügung durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
6.7.
Unser
Eigentumsvorbehalt
bleibt
erhalten,
wenn
der
Besteller
den
Rechnungsbetrag
mittels
Scheck
bezahlt
und
gleichzeitig
einen
von
uns
indossierten
und/oder ausgestellten Wechsel über den Kaufpreis erhält (Scheck/Wechsel-Verfahren).
7. Gewährleistung, Verfahren bei Mängeln, Haftung
7.1.
Die
Gewährleistung
beträgt
eingeschränkt
sechs
Monate
(ausgenommen
Verschleißteile
wie
Dichtungen,
O-Ringe,
etc.;),
wenn
nicht
anders
vereinbart
oder
gesetzlich
fixiert
(z.B.
KSchG).
Schadensersatzansprüche
aus
leichter
Fahrlässigkeit
(ausgenommen
Personenschäden)
sind
ausgeschlossen;
Diese
verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schädigers und des Schadens.
7.2.
Mängelrügen:
Der
Besteller
hat
die
Ware
unverzüglich
auf
etwaige
Mängel
zu
überprüfen.
Festgestellte
Mängel
sind
uns
unverzüglich,
spätestens
aber
binnen
14
Tagen
nach
Übernahme
schriftlich
und
mit
genauer
Beschreibung
des
Mangels
mitzuteilen,
und
zwar
bevor
die
Ware
eingebaut
wurde.
Diese
unverzügliche
Rügepflicht
gilt
auch
bei
später
festgestellten
verdeckten
Mängeln.
Im
Fall
verspäteter
Mängelrüge
sind
allenfalls
gerechtfertigte
Gewährleistungsansprüche erloschen.
7.3.
Treten
Mängel
der
Ware
auf,
so
ist
der
Käufer
auf
unseren
Wunsch
hin
verpflichtet,
ihre
Beschaffenheit
durch
einen
neutralen
Sachverständigen
aufnehmen
zu
lassen.
Alle
Mängelansprüche
werden
hinfällig,
falls
der
Käufer
uns
oder
unserem
Vorlieferanten
keine
Gelegenheit
gibt,
an
Ort
und
Stelle
die
Identität
der
beanstandeten
Ware
und
die
vorgebrachten
Mängel
zu
prüfen
und
Proben
auf
Verlangen
nicht
unverzüglich
beistellt.
Alle
Mängelansprüche
werden
ferner
hinfällig,
wenn
eine
Be-
oder
Verarbeitung
der
Ware
nicht
sofort
nach
Feststellung
der
Mängel
eingestellt
oder
eine
Vermischung
unserer
Ware
mit Ware anderer Herkunft unterlassen wird, und zwar bis zu einer ausdrücklichen Freigabe der Ware durch uns oder unseren Vorlieferanten.
7.4.
Gewährleistungsansprüche
erfüllen
wir
nach
unserer
Wahl,
z.B.
durch
Verbesserung
bzw.
Nachbesserung
(Ersatzlieferung),
Kaufpreisminderung
oder
Wandlung
-
sofern
der
Kunde
nachweist,
dass
der
Mangel
zum
Lieferzeitpunkt
schon
bestanden
hat.
Zur
Vornahme
aller
uns
notwendig
erscheinenden
Nachbesserungen
bzw.
Nachtrag
des
Fehlenden
hat
uns
der
Besteller
die
erforderliche
Zeit
und
Gelegenheit
zu
geben,
sonst
sind
wir
von
der
Mängelhaftung
befreit.
7.5.
Wird Nachbesserung gewählt tragen wir nur die Kosten eventueller Ersatzstücke. Ersetzte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7.6.
Erfüllungsort
auch
für
Ersatzansprüche
ist
der
Sitz
unseres
Unternehmens.
Transportweg
und
Versandkosten
werden
nicht
von
uns
getragen.
Regressansprüche gem. §933b ABGB sind uns gegenüber ausgeschlossen.
7.7.
Unsere
Angaben
in
Angeboten,
Prospekten
und
dergleichen
zum
Liefer-
und
Leistungsgegenstand,
zum
Verwendungszweck
usw.
(z.B.
Maße,
Gewichte,
Funktionswerte
und
dgl.)
sind
Beschreibungen
bzw.
Kennzeichnungen,
nicht
aber
Zusicherungen
von
Eigenschaften.
Der
Besteller
hat
uns
von
allen
Parametern
zu
unterrichten,
die
für
die
Angebotsausarbeitung
von
Belang
sind.
Die
Angebote
werden
auf
Basis
jener
Daten
erstellt,
die
uns
vom
Kunden
zur
Verfügung
gestellt
werden.
Sind
die
vom
Besteller
getätigten
Angaben
unrichtig
und
basiert
ein
später
vom
Besteller
behaupteter
Mangel
ausschließlich
auf
falschen
Angaben, so haften wir hierfür nicht. Es liegt insbesondere keine Falschlieferung vor.
7.8.
Unsere
Produkte
durchlaufen
in
der
Fertigung
und
vor
Auslieferung
eine
sorgfältige
Kontrolle.
Die
Vielzahl
der
Verwendungsmöglichkeiten
im
täglichen
Einsatz schließt eine Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit unserer Empfehlungen im Einzelfall aus.
7.9.
Geringfügige
Abweichungen
von
Mustern
oder
von
früheren
Lieferungen
oder
sonstiger
Angaben,
soweit
sie
die
vertraglich
vorausgesetzte
Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Reklamations- oder Gewährleistungsansprüche.
Technische Änderungen dienen dem Fortschritt zum Nutzen unserer Kunden. Für die Einlagerung von Elastomer-Artikeln gilt DIN 7716.
7.10.
Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
•
Unsachgemäße oder andere Verwendung des Liefergegenstandes als vertraglich vorgesehen
•
Überbeanspruchung, z.B. durch gestörte Betriebszustände
•
Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte
•
Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe
•
Von uns nicht genehmigte Änderungen des Liefergegenstandes, insbesondere durch Einbau fremder Bauteile
•
Mangelhafte, bauseitige Voraussetzungen und Vorarbeiten
•
Betriebs- und produktionsbedingter Verschleiß sowie verfahrenstechnische, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
7.11.
Die
vorstehende
Haftungsregelung
gilt
auch
für
unsere
Beratung
in
Wort
und
Schrift
und
für
Ergebnisse
von
Versuchen.
Der
Besteller
ist
insofern
nicht
davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.
8.
Montage
Im Fall von durch uns auszuführenden Montagen werden eigene, schriftliche Vereinbarungen bzw. Montagebedingungen vereinbart.
9.
Erfüllungsort, Mediationsklausel, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht.
9.1.
Erfüllungsort
für
unsere
Lieferungen
und
Leistungen
ist
der
Ort,
von
dem
geliefert
oder
geleistet
wurde.
Erfüllungsort
für
alle
Zahlungen
ist
A-3250
Wieselburg.
9.2.
Bei
größeren
Meinungsverschiedenheiten
wird
spätestens
30
Tage,
nachdem
einer
der
Vertragspartner
dies
schriftlich
wünscht,
ein
Mediationsverfahren
eingeleitet.
Erst
wenn
dieses
nach
weiteren
60
Tagen
zu
keiner
Einigung
führt,
kann
ein
gerichtliches
Verfahren
begonnen
werden.
Eventuell
erforderliche
Klagen zur Einhaltung von Fristen etc. sind davon ausgenommen.
9.3.
Gerichtsstand
für
sämtliche
Rechte
und
Pflichten
beider
Vertragsbeteiligten
aus
Geschäften
jedweder
Art
ist
das
für
Wieselburg
sachlich
zuständige
Gericht. Wir sind auch berechtigt, bei den für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichten zu klagen.
9.4.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts BGBI. 96/1988
9.5.
Sollten
einzelne
Bestimmungen
dieser
Verkaufs-
und
Lieferbedingungen
ganz
oder
teilweise
unwirksam
sein,
so
bleiben
die
übrigen
Bedingungen
voll
wirksam.
Stand: 17/07/2023
Datenschutz
Der
Schutz
Ihrer
persönlichen
Daten
ist
uns
ein
besonderes
Anliegen.
Wir
verarbeiten
Ihre
Daten
daher
ausschließlich
auf
Grundlage
der
gesetzlichen
Bestimmungen
(DSGVO,
TKG
2003).
In
diesen
Datenschutzinformationen
informieren
wir
Sie
über
die
wichtigsten
Aspekte
der
Datenverarbeitung
im
Rahmen
unseres Unternehmens.
Kontakt mit uns
Wenn
Sie
per
E-Mail
oder
per
Telefon
Kontakt
mit
uns
aufnehmen,
werden
Ihre
angegebenen
Daten
zwecks
Bearbeitung
der
Anfrage
und
für
den
Fall
von
Anschlussfragen zwölf Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Datenspeicherung
Zum
Zweck
der
Vertragsabwicklung
werden
folgende
Daten
bei
uns
gespeichert:
Name,
Telefon,
E-Mail,
Rechnungs-/Lieferadresse,
UST-Nummer,
gekaufte
Ware,
Kaufdatum.
Die
von
Ihnen
bereit
gestellten
Daten
sind
zur
Vertragserfüllung
bzw.
zur
Durchführung
vorvertraglicher
Maßnahmen
erforderlich.
Ohne
diese
Daten
können
wir
den
Vertrag
mit
Ihnen
nicht
abschließen.
Eine
Datenübermittlung
an
Dritte
erfolgt
nicht,
mit
Ausnahme
der
Übermittlung
an
das
von
uns
beauftragte
Transportunternehmen/Versandunternehmen
zur
Zustellung
der
Ware
sowie
an
unseren
Steuerberater
zur
Erfüllung
unserer
steuerrechtlichen
Verpflichtungen.
Im
Falle
eines
Vertragsabschlusses
werden
sämtliche
Daten
aus
dem
Vertragsverhältnis
bis
zum
Ablauf
der
steuerrechtlichen
Aufbewahrungsfrist
(7
Jahre)
bzw.
bis zum Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen gespeichert.
Die
Daten
Name,
Anschrift,
gekaufte
Waren
und
Kaufdatum
werden
darüber
hinaus
gehend
bis
zum
Ablauf
der
Produkthaftung
(10
Jahre)
gespeichert.
Die
Datenverarbeitung
erfolgt
auf
Basis
der
gesetzlichen
Bestimmungen
des
§
96
Abs
3
TKG
sowie
des
Art
6
Abs
1
lit
a
(Einwilligung)
und/oder
lit
b
(notwendig
zur
Vertragserfüllung) der DSGVO.
Ihre Rechte
Ihnen
stehen
grundsätzlich
die
Rechte
auf
Auskunft,
Berichtigung,
Löschung,
Einschränkung,
Datenübertragbarkeit,
Widerruf
und
Widerspruch
zu,
Sie
können
diesbezüglich
jederzeit
mit
uns
in
Kontakt
treten.
(Siehe:
Kontakt)
Wenn
Sie
glauben,
dass
die
Verarbeitung
Ihrer
Daten
gegen
das
Datenschutzrecht
verstößt
oder
Ihre
datenschutzrechtlichen
Ansprüche
sonst
in
einer
Weise
verletzt
worden
sind,
können
Sie
sich
bei
der
Aufsichtsbehörde
beschweren.
In
Österreich
ist
dies die Datenschutzbehörde.
© APS Anlagen Planung Service
APS Anlagen Planung Service
Entwicklung von Maschinen für Verpackung und Transport
Optimierung von Bauteilen und Anlagen
Hochwertige Ersatzteile und Dichtungen
Formatteile für Abfüll- und Verpackungsmaschinen
aps@speed.at
+43 7416 53849
+43 664 73984683
ATU62861228
E-Mail:
Tel:
Mobil:
USt-IdNr.
Ing. Manfred Korze
C.R.v.Greiffenbergstraße 8
3250 WIeselburg