AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen Alle von uns angenommenen Aufträge werden ausschließlich auf Basis dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgeführt. Durch Auftragserteilung bzw. Annahme der Lieferung erkennt der Besteller diese Bedingungen ausdrücklich an. Andere Bedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen des Bestellers) gelten auch dann nicht, wenn diesen von uns nicht widersprochen wird. Abweichungen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind gültig bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart. Bestellungen unserer Kunden werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die bei Lieferung ab Lager auch zugleich mit der Rechnungslegung erfolgen kann, oder durch unsere Lieferung angenommen. Unsere Auftragsbestätigung ist allein für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht unverzüglich ein schriftlicher Widerspruch zugeht. 2.2. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Preise und Zahlung 3.1. Unsere Preise verstehen sich in EURO (€) und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt netto ab Betriebsstätte Wieselburg (A-3250) bzw. abweichend ab Lieferanten. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl per Paketdienst, Post, Bahn, Spedition oder nach spezieller Kundenvorschrift. Die Kosten für Verpackung und Transport werden an die Empfänger weiterverrechnet. Kosten für Eilversand, Versicherung und sonstige auf Kundenveranlassung durchgeführte Aktion werden nach Aufwand berechnet und ebenfalls weiterverrechnet. 3.2. Es gilt ein Mindest-Auftragswert von 50,-- EURO (Stand: 17/07/2023). Für besondere Artikel gilt unter Umständen ein anderer Mindestbetrag, dieser ist dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen. 3.3. Als Zahlungsbedienung gelten die im Angebot angeführten Konditionen. Zahlungen werden von uns immer auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Ein Skonto wird nicht gewährt, soweit ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Bei Großprojekten können besondere, auf die jeweiligen Projekte bezogene Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart werden. 3.4. Bei Zahlungsverzug, welcher mit Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles beginnt, berechnen wir angemessene Zinsen, mindestens in Höhe von 3% über dem Nationalbank-Diskontsatz. 3.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft. 4. Lieferung und Gefahrenübergang 4.1. Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers ab Betriebsstätte Wieselburg (A-3250) bzw. ab Lieferwerk bei Direktlieferung, unabhängig von der Art der Versendung und der eventuellen Übernahme der Versandkosten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Verzögert sich der Versand oder die Abholung durch den Besteller infolge von Umständen, die dieser zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- bzw. Lieferbereitschaft auf den Besteller über. 4.2. Unsere Lieferzeitangaben sind immer annähernde Angaben und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt erst mit der vollständigen technischen Klärung und mit Erhalt der vom Besteller beizustellenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nach Einlangen einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus Wieselburg verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 4.3. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer für uns angemessenen, gemeinsam vereinbarten Nachfrist dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware von uns bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet wird. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. 4.4. Rücktritt ist nicht möglich bei Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie auch Leistungsverzögerungen, die außerhalb unserer Beeinflussbarkeit liegen, wie z.B. Streiks und Aussperrungen, behinderte Zufuhr der Roh- und Fertigungsstoffe, behördliche Maßnahmen etc. Betriebsstörungen bei uns oder unseren Unterlieferanten befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl endgültig für den nichterfüllbaren Teil von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Besteller uns gegenüber Ansprüche zustehen. 4.5. Bei Aufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Teillieferungen besteht, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen des Auftrags. Teillieferungen sind zulässig. 4.6. Bei Sonderfertigungen von speziellen Produkten unseres Programms, insbesondere bei Dichtungen, Federn, etc., kann die Stückzahl aus produktionstechnischen Gründen nicht immer genau eingehalten werden. Wir behalten uns daher eine geringfügige Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % und eine entsprechend angepasste Berechnung vor. 4.7. Sonderfertigungen auf Kundenwunsch bedürfen einer Fertigungsfreigabe des Kunden und sind vom Umtausch sowie vom Rückgaberecht ausgeschlossen. 5. Schutzrechte und Werkzeuge 5.1. An Anwendungsvorschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, 3D-Konstruktionsdateien, Fotos und anderen dem Besteller in der Angebots- und Auftragsphase überlassenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen daher Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen zurückzugeben. 5.2. Soweit wir Erzeugnisse nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. 5.3. Werkzeuge zur Herstellung des Liefergegenstands, insbesondere für Dichtungen und andere Formteile, die von uns geliefert werden, bleiben in unserem Eigentum, auch wenn dem Besteller anteilige Kosten hierfür berechnet wurden. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1.. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Besteller aus der Lieferung oder einem Bauvorhaben zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Der Besteller darf die Vorbehaltswaren ausschließlich im Rahmen seines ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten, vermischen oder verbinden. 6.2. Bei Weiterveräußerung tritt uns der Besteller hiermit seine künftige Forderung aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherheitshalber ab, ohne dass es noch einer späteren, besonderen Erklärung bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtforderung ab, der dem von uns gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wir nehmen die Abtretungserklärungen hiermit an. 6.3. Eine Verarbeitung von in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltswaren nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren steht uns ein Mit-Eigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren zu. Erwirbt der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache bzw. veräußert er diese, sind die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller uns im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. 6.4. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen, wenn der Besteller mit der Erfüllung der gegen ihn bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in Verzug kommt. Der Schuldner trägt die Transport- und Manipulationskosten. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellen keinen Rücktritt vom Vertrag dar. 6.5. Bis zu unserem Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen berechtigt. Diese Berechtigung erlischt auch ohne unseren ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seinen Verpflichtungen gegenüber uns nicht nachkommt oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu geben, entsprechende Unterlagen zu übermitteln und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Darüber hinaus sind wir in jedem Fall berechtigt, dem Besteller die Abtretung bekanntzugeben und die Einziehung selbst vorzunehmen. 6.6. Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von bzw. vor einer Verpfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügung durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. 6.7. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt erhalten, wenn der Besteller den Rechnungsbetrag mittels Scheck bezahlt und gleichzeitig einen von uns indossierten und/oder ausgestellten Wechsel über den Kaufpreis erhält (Scheck/Wechsel-Verfahren). 7. Gewährleistung, Verfahren bei Mängeln, Haftung 7.1. Die Gewährleistung beträgt eingeschränkt sechs Monate (ausgenommen Verschleißteile wie Dichtungen, O-Ringe, etc.;), wenn nicht anders vereinbart oder gesetzlich fixiert (z.B. KSchG). Schadensersatzansprüche aus leichter Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) sind ausgeschlossen; Diese verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schädigers und des Schadens. 7.2. Mängelrügen: Der Besteller hat die Ware unverzüglich auf etwaige Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Übernahme schriftlich und mit genauer Beschreibung des Mangels mitzuteilen, und zwar bevor die Ware eingebaut wurde. Diese unverzügliche Rügepflicht gilt auch bei später festgestellten verdeckten Mängeln. Im Fall verspäteter Mängelrüge sind allenfalls gerechtfertigte Gewährleistungsansprüche erloschen. 7.3. Treten Mängel der Ware auf, so ist der Käufer auf unseren Wunsch hin verpflichtet, ihre Beschaffenheit durch einen neutralen Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Alle Mängelansprüche werden hinfällig, falls der Käufer uns oder unserem Vorlieferanten keine Gelegenheit gibt, an Ort und Stelle die Identität der beanstandeten Ware und die vorgebrachten Mängel zu prüfen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich beistellt. Alle Mängelansprüche werden ferner hinfällig, wenn eine Be- oder Verarbeitung der Ware nicht sofort nach Feststellung der Mängel eingestellt oder eine Vermischung unserer Ware mit Ware anderer Herkunft unterlassen wird, und zwar bis zu einer ausdrücklichen Freigabe der Ware durch uns oder unseren Vorlieferanten. 7.4. Gewährleistungsansprüche erfüllen wir nach unserer Wahl, z.B. durch Verbesserung bzw. Nachbesserung (Ersatzlieferung), Kaufpreisminderung oder Wandlung - sofern der Kunde nachweist, dass der Mangel zum Lieferzeitpunkt schon bestanden hat. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen bzw. Nachtrag des Fehlenden hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. 7.5. Wird Nachbesserung gewählt tragen wir nur die Kosten eventueller Ersatzstücke. Ersetzte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 7.6. Erfüllungsort auch für Ersatzansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens. Transportweg und Versandkosten werden nicht von uns getragen. Regressansprüche gem. §933b ABGB sind uns gegenüber ausgeschlossen. 7.7. Unsere Angaben in Angeboten, Prospekten und dergleichen zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewichte, Funktionswerte und dgl.) sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen, nicht aber Zusicherungen von Eigenschaften. Der Besteller hat uns von allen Parametern zu unterrichten, die für die Angebotsausarbeitung von Belang sind. Die Angebote werden auf Basis jener Daten erstellt, die uns vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sind die vom Besteller getätigten Angaben unrichtig und basiert ein später vom Besteller behaupteter Mangel ausschließlich auf falschen Angaben, so haften wir hierfür nicht. Es liegt insbesondere keine Falschlieferung vor. 7.8. Unsere Produkte durchlaufen in der Fertigung und vor Auslieferung eine sorgfältige Kontrolle. Die Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten im täglichen Einsatz schließt eine Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit unserer Empfehlungen im Einzelfall aus. 7.9. Geringfügige Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder sonstiger Angaben, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Reklamations- oder Gewährleistungsansprüche. Technische Änderungen dienen dem Fortschritt zum Nutzen unserer Kunden. Für die Einlagerung von Elastomer-Artikeln gilt DIN 7716. 7.10. Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: Unsachgemäße oder andere Verwendung des Liefergegenstandes als vertraglich vorgesehen Überbeanspruchung, z.B. durch gestörte Betriebszustände Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe Von uns nicht genehmigte Änderungen des Liefergegenstandes, insbesondere durch Einbau fremder Bauteile Mangelhafte, bauseitige Voraussetzungen und Vorarbeiten Betriebs- und produktionsbedingter Verschleiß sowie verfahrenstechnische, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse 7.11. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und für Ergebnisse von Versuchen. Der Besteller ist insofern nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. 8. Montage Im Fall von durch uns auszuführenden Montagen werden eigene, schriftliche Vereinbarungen bzw. Montagebedingungen vereinbart. 9. Erfüllungsort, Mediationsklausel, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 9.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist der Ort, von dem geliefert oder geleistet wurde. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist A-3250 Wieselburg. 9.2. Bei größeren Meinungsverschiedenheiten wird spätestens 30 Tage, nachdem einer der Vertragspartner dies schriftlich wünscht, ein Mediationsverfahren eingeleitet. Erst wenn dieses nach weiteren 60 Tagen zu keiner Einigung führt, kann ein gerichtliches Verfahren begonnen werden. Eventuell erforderliche Klagen zur Einhaltung von Fristen etc. sind davon ausgenommen. 9.3. Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsbeteiligten aus Geschäften jedweder Art ist das für Wieselburg sachlich zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, bei den für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichten zu klagen. 9.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts BGBI. 96/1988 9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. Stand: 17/07/2023

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unseres Unternehmens. Kontakt mit uns Wenn Sie per E-Mail oder per Telefon Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen zwölf Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Datenspeicherung Zum Zweck der Vertragsabwicklung werden folgende Daten bei uns gespeichert: Name, Telefon, E-Mail, Rechnungs-/Lieferadresse, UST-Nummer, gekaufte Ware, Kaufdatum. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) bzw. bis zum Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen gespeichert. Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus gehend bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO. Ihre Rechte Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu, Sie können diesbezüglich jederzeit mit uns in Kontakt treten. (Siehe: Kontakt) Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
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1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen Alle von uns angenommenen Aufträge werden ausschließlich auf Basis dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgeführt. Durch Auftragserteilung bzw. Annahme der Lieferung erkennt der Besteller diese Bedingungen ausdrücklich an. Andere Bedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen des Bestellers) gelten auch dann nicht, wenn diesen von uns nicht widersprochen wird. Abweichungen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind gültig bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart. Bestellungen unserer Kunden werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die bei Lieferung ab Lager auch zugleich mit der Rechnungslegung erfolgen kann, oder durch unsere Lieferung angenommen. Unsere Auftragsbestätigung ist allein für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht unverzüglich ein schriftlicher Widerspruch zugeht. 2.2. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Preise und Zahlung 3.1. Unsere Preise verstehen sich in EURO (€) und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt netto ab Betriebsstätte Wieselburg (A-3250) bzw. abweichend ab Lieferanten. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl per Paketdienst, Post, Bahn, Spedition oder nach spezieller Kundenvorschrift. Die Kosten für Verpackung und Transport werden an die Empfänger weiterverrechnet. Kosten für Eilversand, Versicherung und sonstige auf Kundenveranlassung durchgeführte Aktion werden nach Aufwand berechnet und ebenfalls weiterverrechnet. 3.2. Es gilt ein Mindest-Auftragswert von 50,-- EURO (Stand: 17/07/2023). Für besondere Artikel gilt unter Umständen ein anderer Mindestbetrag, dieser ist dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen. 3.3. Als Zahlungsbedienung gelten die im Angebot angeführten Konditionen. Zahlungen werden von uns immer auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Ein Skonto wird nicht gewährt, soweit ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Bei Großprojekten können besondere, auf die jeweiligen Projekte bezogene Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart werden. 3.4. Bei Zahlungsverzug, welcher mit Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles beginnt, berechnen wir angemessene Zinsen, mindestens in Höhe von 3% über dem Nationalbank-Diskontsatz. 3.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft. 4. Lieferung und Gefahrenübergang 4.1. Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers ab Betriebsstätte Wieselburg (A-3250) bzw. ab Lieferwerk bei Direktlieferung, unabhängig von der Art der Versendung und der eventuellen Übernahme der Versandkosten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Verzögert sich der Versand oder die Abholung durch den Besteller infolge von Umständen, die dieser zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- bzw. Lieferbereitschaft auf den Besteller über. 4.2. Unsere Lieferzeitangaben sind immer annähernde Angaben und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt erst mit der vollständigen technischen Klärung und mit Erhalt der vom Besteller beizustellenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nach Einlangen einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus Wieselburg verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 4.3. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer für uns angemessenen, gemeinsam vereinbarten Nachfrist dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware von uns bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet wird. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. 4.4. Rücktritt ist nicht möglich bei Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie auch Leistungsverzögerungen, die außerhalb unserer Beeinflussbarkeit liegen, wie z.B. Streiks und Aussperrungen, behinderte Zufuhr der Roh- und Fertigungsstoffe, behördliche Maßnahmen etc. Betriebsstörungen bei uns oder unseren Unterlieferanten befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl endgültig für den nichterfüllbaren Teil von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Besteller uns gegenüber Ansprüche zustehen. 4.5. Bei Aufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Teillieferungen besteht, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen des Auftrags. Teillieferungen sind zulässig. 4.6. Bei Sonderfertigungen von speziellen Produkten unseres Programms, insbesondere bei Dichtungen, Federn, etc., kann die Stückzahl aus produktionstechnischen Gründen nicht immer genau eingehalten werden. Wir behalten uns daher eine geringfügige Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % und eine entsprechend angepasste Berechnung vor. 4.7. Sonderfertigungen auf Kundenwunsch bedürfen einer Fertigungsfreigabe des Kunden und sind vom Umtausch sowie vom Rückgaberecht ausgeschlossen. 5. Schutzrechte und Werkzeuge 5.1. An Anwendungsvorschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, 3D-Konstruktionsdateien, Fotos und anderen dem Besteller in der Angebots- und Auftragsphase überlassenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen daher Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen zurückzugeben. 5.2. Soweit wir Erzeugnisse nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. 5.3. Werkzeuge zur Herstellung des Liefergegenstands, insbesondere für Dichtungen und andere Formteile, die von uns geliefert werden, bleiben in unserem Eigentum, auch wenn dem Besteller anteilige Kosten hierfür berechnet wurden. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1.. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Besteller aus der Lieferung oder einem Bauvorhaben zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Der Besteller darf die Vorbehaltswaren ausschließlich im Rahmen seines ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten, vermischen oder verbinden. 6.2. Bei Weiterveräußerung tritt uns der Besteller hiermit seine künftige Forderung aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherheitshalber ab, ohne dass es noch einer späteren, besonderen Erklärung bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtforderung ab, der dem von uns gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wir nehmen die Abtretungserklärungen hiermit an. 6.3. Eine Verarbeitung von in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltswaren nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren steht uns ein Mit- Eigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren zu. Erwirbt der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache bzw. veräußert er diese, sind die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller uns im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. 6.4. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen, wenn der Besteller mit der Erfüllung der gegen ihn bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in Verzug kommt. Der Schuldner trägt die Transport- und Manipulationskosten. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellen keinen Rücktritt vom Vertrag dar. 6.5. Bis zu unserem Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen berechtigt. Diese Berechtigung erlischt auch ohne unseren ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seinen Verpflichtungen gegenüber uns nicht nachkommt oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu geben, entsprechende Unterlagen zu übermitteln und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Darüber hinaus sind wir in jedem Fall berechtigt, dem Besteller die Abtretung bekanntzugeben und die Einziehung selbst vorzunehmen. 6.6. Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von bzw. vor einer Verpfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügung durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. 6.7. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt erhalten, wenn der Besteller den Rechnungsbetrag mittels Scheck bezahlt und gleichzeitig einen von uns indossierten und/oder ausgestellten Wechsel über den Kaufpreis erhält (Scheck/Wechsel-Verfahren). 7. Gewährleistung, Verfahren bei Mängeln, Haftung 7.1. Die Gewährleistung beträgt eingeschränkt sechs Monate (ausgenommen Verschleißteile wie Dichtungen, O-Ringe, etc.;), wenn nicht anders vereinbart oder gesetzlich fixiert (z.B. KSchG). Schadensersatzansprüche aus leichter Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) sind ausgeschlossen; Diese verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schädigers und des Schadens. 7.2. Mängelrügen: Der Besteller hat die Ware unverzüglich auf etwaige Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Übernahme schriftlich und mit genauer Beschreibung des Mangels mitzuteilen, und zwar bevor die Ware eingebaut wurde. Diese unverzügliche Rügepflicht gilt auch bei später festgestellten verdeckten Mängeln. Im Fall verspäteter Mängelrüge sind allenfalls gerechtfertigte Gewährleistungsansprüche erloschen. 7.3. Treten Mängel der Ware auf, so ist der Käufer auf unseren Wunsch hin verpflichtet, ihre Beschaffenheit durch einen neutralen Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Alle Mängelansprüche werden hinfällig, falls der Käufer uns oder unserem Vorlieferanten keine Gelegenheit gibt, an Ort und Stelle die Identität der beanstandeten Ware und die vorgebrachten Mängel zu prüfen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich beistellt. Alle Mängelansprüche werden ferner hinfällig, wenn eine Be- oder Verarbeitung der Ware nicht sofort nach Feststellung der Mängel eingestellt oder eine Vermischung unserer Ware mit Ware anderer Herkunft unterlassen wird, und zwar bis zu einer ausdrücklichen Freigabe der Ware durch uns oder unseren Vorlieferanten. 7.4. Gewährleistungsansprüche erfüllen wir nach unserer Wahl, z.B. durch Verbesserung bzw. Nachbesserung (Ersatzlieferung), Kaufpreisminderung oder Wandlung - sofern der Kunde nachweist, dass der Mangel zum Lieferzeitpunkt schon bestanden hat. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen bzw. Nachtrag des Fehlenden hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. 7.5. Wird Nachbesserung gewählt tragen wir nur die Kosten eventueller Ersatzstücke. Ersetzte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 7.6. Erfüllungsort auch für Ersatzansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens. Transportweg und Versandkosten werden nicht von uns getragen. Regressansprüche gem. §933b ABGB sind uns gegenüber ausgeschlossen. 7.7. Unsere Angaben in Angeboten, Prospekten und dergleichen zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewichte, Funktionswerte und dgl.) sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen, nicht aber Zusicherungen von Eigenschaften. Der Besteller hat uns von allen Parametern zu unterrichten, die für die Angebotsausarbeitung von Belang sind. Die Angebote werden auf Basis jener Daten erstellt, die uns vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sind die vom Besteller getätigten Angaben unrichtig und basiert ein später vom Besteller behaupteter Mangel ausschließlich auf falschen Angaben, so haften wir hierfür nicht. Es liegt insbesondere keine Falschlieferung vor. 7.8. Unsere Produkte durchlaufen in der Fertigung und vor Auslieferung eine sorgfältige Kontrolle. Die Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten im täglichen Einsatz schließt eine Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit unserer Empfehlungen im Einzelfall aus. 7.9. Geringfügige Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder sonstiger Angaben, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Reklamations- oder Gewährleistungsansprüche. Technische Änderungen dienen dem Fortschritt zum Nutzen unserer Kunden. Für die Einlagerung von Elastomer-Artikeln gilt DIN 7716. 7.10. Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: Unsachgemäße oder andere Verwendung des Liefergegenstandes als vertraglich vorgesehen Überbeanspruchung, z.B. durch gestörte Betriebszustände Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe Von uns nicht genehmigte Änderungen des Liefergegenstandes, insbesondere durch Einbau fremder Bauteile Mangelhafte, bauseitige Voraussetzungen und Vorarbeiten Betriebs- und produktionsbedingter Verschleiß sowie verfahrenstechnische, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse 7.11. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und für Ergebnisse von Versuchen. Der Besteller ist insofern nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. 8. Montage Im Fall von durch uns auszuführenden Montagen werden eigene, schriftliche Vereinbarungen bzw. Montagebedingungen vereinbart. 9. Erfüllungsort, Mediationsklausel, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 9.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist der Ort, von dem geliefert oder geleistet wurde. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist A-3250 Wieselburg. 9.2. Bei größeren Meinungsverschiedenheiten wird spätestens 30 Tage, nachdem einer der Vertragspartner dies schriftlich wünscht, ein Mediationsverfahren eingeleitet. Erst wenn dieses nach weiteren 60 Tagen zu keiner Einigung führt, kann ein gerichtliches Verfahren begonnen werden. Eventuell erforderliche Klagen zur Einhaltung von Fristen etc. sind davon ausgenommen. 9.3. Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsbeteiligten aus Geschäften jedweder Art ist das für Wieselburg sachlich zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, bei den für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichten zu klagen. 9.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts BGBI. 96/1988 9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. Stand: 17/07/2023

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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unseres Unternehmens. Kontakt mit uns Wenn Sie per E-Mail oder per Telefon Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen zwölf Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Datenspeicherung Zum Zweck der Vertragsabwicklung werden folgende Daten bei uns gespeichert: Name, Telefon, E-Mail, Rechnungs-/Lieferadresse, UST-Nummer, gekaufte Ware, Kaufdatum. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) bzw. bis zum Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen gespeichert. Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus gehend bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO. Ihre Rechte Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu, Sie können diesbezüglich jederzeit mit uns in Kontakt treten. (Siehe: Kontakt) Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.